Steuerverbund

Steuerverbund
1. Begriff: Steuerarten, deren  Steuerertragshoheit sich gemäß dem  Verbundsystem auf mehrere öffentliche Aufgabenträger verteilt.
- 2. Arten: a) Einzelverbund: Das Aufkommen einer einzelnen Steuer wird aufgeteilt; Gesamtverbund: Das Aufkommen mehrerer Steuern wird aufgeteilt.
- b) „Kleiner“ St.: St. zwischen Bund und Ländern, in der Bundesrepublik Deutschland Körperschaft- und Umsatzsteuer; „großer“ St.: St. zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, z.B. Einkommen- und Gewerbesteuer.
- 3. Messzahl:  Steuerverbundquote.
- Vgl. auch  Finanzverfassung,  Finanzausgleich.

Lexikon der Economics. 2013.

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